Ankauf von Waffen
Wir kaufen Ihre gebrauchten Waffen
Jagd-, Sport- und Ordonnanzwaffen
Sie haben Waffen geerbt oder das Bedürfnis als Jäger bzw. Sportschütze fällt weg?
Sie wollen die Waffen und dazugehörige Munition daher sofort und problemlos verkaufen?
Wir stehen Ihnen dabei fachmännisch zur Seite und übernehmen alle notwendigen Schritte.
Welche Schritte sind in welcher Reihenfolge bei Erbschaft durchzuführen?
1.
Sie erhalten Kenntnis von Waffen in der Erbmasse
2.
Verwahren Sie die Waffen und Munition weiterhin
in den Waffenschränken
3.
Prüfen Sie, ob Unterlagen zu den Waffen
vorhanden sind (Waffenbesitzkarten, Jagschein,
Kaufverträge usw.)
4.
Zeigen Sie die Erbschaft unverzüglich der örtlichen
Waffenbehörde an
5.
Danach haben Sie als Erbe eine Frist von einem
Monat, um zu entscheiden, ob Sie die
Waffe behalten, abgeben oder unbrauchbar
machen möchten
6.
Wenn Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis
(Waffenbesitzkarte, Jagschein usw.) besitzen,
müssen Sie die Waffen und Munition innerhalb
einer durch die Behörde festgelegten Frist
einem Berechtigten (Büchsenmachen oder
Waffenhändler mit Lizenz) überlassen
7.
Im Falle des nicht Veräußern wollen, müssen Sie
die Munition einem Berechtigten
(Büchsenmacher, Waffenhändler mit Lizenz)
überlassen und jede Waffe durch einen
Büchsenmacher mit entsprechendem Nachweis sperren lassen. Diese Kosten betragen bei mehreren
Waffen schnell einen 4-stelligen Betrag
Wenn Sie sich entschieden haben, sich von den Waffen zu trennen, sei es, dass Sie keine waffenrechtliche
Erlaubnis oder kein weiteres Interesse an den Waffen mehr haben, übernehmen wir sofort die weitere
Abwicklung.
Bitte informieren Sie uns daher unverzüglich nach Kenntnis der Erbschaft oder Wegfall des Bedürfnisses.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, zu welchen Konditionen wir die Waffen entgegennehmen
würden. Den Kaufpreis zahlen wir sofort oder nach Vereinbarung auf Kommissionsbasis.
Waffenhandel, Pulverhandel, Munition
und Zubehör für Jäger und Sport-
schützen und Sammler