Ankauf von Waffen

Wir kaufen Ihre gebrauchten Waffen

Jagd-, Sport- und Ordonnanzwaffen

Sie haben Waffen geerbt oder das Bedürfnis als Jäger bzw. Sportschütze fällt weg? Sie wollen die Waffen und dazugehörige Munition daher sofort und problemlos verkaufen? Wir stehen Ihnen dabei fachmännisch zur Seite und übernehmen alle notwendigen Schritte. Welche Schritte sind in welcher Reihenfolge bei Erbschaft durchzuführen? 1. Sie erhalten Kenntnis von Waffen in der Erbmasse 2. Verwahren Sie die Waffen und Munition weiterhin in den Waffenschränken 3. Prüfen Sie, ob Unterlagen zu den Waffen vorhanden sind (Waffenbesitzkarten, Jagschein, Kaufverträge usw.) 4. Zeigen Sie die Erbschaft unverzüglich der örtlichen Waffenbehörde an 5. Danach haben Sie als Erbe eine Frist von einem Monat, um zu entscheiden, ob Sie die Waffe behalten, abgeben oder unbrauchbar machen möchten 6. Wenn Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, Jagschein usw.) besitzen, müssen Sie die Waffen und Munition innerhalb einer durch die Behörde festgelegten Frist einem Berechtigten (Büchsenmachen oder Waffenhändler mit Lizenz) überlassen 7. Im Falle des nicht Veräußern wollen, müssen Sie die Munition einem Berechtigten (Büchsenmacher, Waffenhändler mit Lizenz) überlassen und jede Waffe durch einen Büchsenmacher mit entsprechendem Nachweis sperren lassen. Diese Kosten betragen bei mehreren Waffen schnell einen 4-stelligen Betrag Wenn Sie sich entschieden haben, sich von den Waffen zu trennen, sei es, dass Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis oder kein weiteres Interesse an den Waffen mehr haben, übernehmen wir sofort die weitere Abwicklung. Bitte informieren Sie uns daher unverzüglich nach Kenntnis der Erbschaft oder Wegfall des Bedürfnisses. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, zu welchen Konditionen wir die Waffen entgegennehmen würden. Den Kaufpreis zahlen wir sofort oder nach Vereinbarung auf Kommissionsbasis.
Waffenhandel, Pulverhandel, Munition und Zubehör für Jäger und Sport- schützen

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